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    14 Ein spanischer Staatsangehöriger, der sich nicht mehr zur katholischen Religion bekennt, kann mit einer geschiedenen Deutschen, deren frühere Ehe nach kanonischem Recht noch besteht, keine bürgerliche Ehe eingehen. OLG Hamm, Beschluß vom 3. 5. 1968 (15 VA 2/68) | NobleID